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- Selbstdatenschutz (1)
- 26.5.2009: Es ist vollbracht!
- 25.2.2009: Neues Weblog
- 27.1.2009: Kundenkarte = Ausspähung
- 7.10.2008: Tut sich doch noch was?
- 31.5.2008: BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
- 19.3.2008: Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
- 11.3.2008: Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung
- 27.2.2008: Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
- 24.2.2008: Onlinedurchsuchung NRW
- 15.2.2008: Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
Es ist vollbracht!
26.5.2009 von Lutz Ressmann.
Ufftz, jetzt ist es bald geschafft: Ich habe gleichzeitig auf Apple umgestellt und Vista Ultimate installiert. Und ein neues Office ist auch drauf. War etwas Arbeit, aber es hat sich gelohnt. Jetzt kann ich mich ungehemmt in beiden Welten austoben. Und das Beste für den Steuerzahler: Ich habe keine Staatshifen beantragt
Es folgen jetzt noch ein paar Programme mehr (Professionelle Videobearbeitung, Podcasting usw.) Die Umstellung wird bald endgültig vollzogen sein, und ich schreibe wieder mehr Beiträge. Und auch meine Webseiten und Blogs werden noch ein paar Änderungen und Ergänzungen erfahren. Coming soon …
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Neues Weblog
25.2.2009 von Lutz Ressmann.
Nunmehr habe ich auch bei meiner Hauptpräsenz www.lressmann.de ein Weblog eingerichtet! Es ist zu erreichen unter der Adresse www.lur-management.de .
Es geht dort vornehmlich um die Bereiche Finanzanalyse, Marketing & Vertrieb sowie Vermögensaufbau.
Selbstverständlich werde ich auch dort freche Kommentare zum aktuellen Geschehen abgeben.
Ach, ja, zum Thema Datenschutz gib´s zur Zeit nicht so viel zu sagen. Die Gazetten sind voll von Skandalen, die wiederum zeigen, dass das Thema Datenschutz z.Z. nichts weiter ist als ein Treppenwitz. In der Finanzkrise ist wohl alles erlaubt. Enteignen, bespitzeln, denunzieren, sprich - die Bürgerrechte mit Füßen treten. Bin mal gespannt, ob der Bürger es irgendwann mal mitkriegt …
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Kundenkarte = Ausspähung
27.1.2009 von Lutz Ressmann.
Nun, ich hab´s ja schon immer gesagt: Wer Kundenkarten nutzt, kann sich sicher sein, dass sein Kaufverhalten minutiös ausgespäht wird. Das kann irgendwann einmal böse enden. Hier ein Link zum Thema:
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Tut sich doch noch was?
7.10.2008 von Lutz Ressmann.
Ich habe ja nun schon lange nichts mehr geschrieben. War aber irgendwie vielleicht auch nicht nötig, zudem doch die Medien voll sind mit Fällen des Verstoßes gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte. Ein Skandal reiht sich an den nächsten und es ist nicht mal die Spitze des Eisbergs. Nun dürfte endlich auch dem letzten Hinterbänkler klar sein, das Datenschutz mehr ist, als eine Sonntagsveranstaltung.
Ich kann mich nur wiederholen: Das Datenschutzrecht muß verschärft werden. Insbesondere müssen die Strafandrohungen um ein Vielfaches erhöht werden und es müssen Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe geltend gemacht werden können (natürlich nur in besonders schweren Fällen). Die Kontrolldichte muß ebenfalls deutlich erhöht werden.
Desweiteren bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung, gerade vor dem Hintergrund der letzten Fälle, ein für alle mal stoppt. Warten wir es mal ab. Vielleicht tut sich jetzt doch noch mal was in Sachen Datenschutz. Aber wir müssen weiter am Ball bleiben, vor allem weil wir mit der Finanzmarktkrise ja noch einen weiteren Kandidaten haben, der ebenfalls skandalös daherhommt und dem Thema Datenschutz leicht den Rang ablaufen könnte.
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BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
31.5.2008 von Lutz Ressmann.
Die Jüngsten, skandalösen Verstöße gegen jede datenbschutzrechtliche Regel machen eines deutlich: Ein Gesetz ohne nachhaltige Kontrolle und drakonische Strafen bingt nichts. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Gesetz. Es dürfte kaum ein Unternehmen oder eine Institution geben, die nicht gegen dieses Gesetz verstößt. Mit irgendwelchen Apellen oder Kungelrunden kommt man da nicht weiter. Nur schweres Geschütz kann hier Abhilfe schaffen.
Wenn die Datenschutzbehörden, namentlich die jeweilen Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzbeauftragen nicht mehr Durchgiffsrechte und mehr Ressourcen erhalten, um die Einhaltung des Gesetzes auch nachhaltig kontrollieren zu können (z.B. durch regelmäßige Prüfung, ähnlich wie eine Steuerprüfung), dann bleibt das BDSG ein Papiertiger. Schlimmer noch: dem Bürger bleiben verfassungsrechtliche Bestimmungen in Richtung informationelle Selbstbestimmung verwehrt. Im Grunde liegt hier ein weiterer, schwerwiegender Verfassungsbruch vor.
Auch die Strafandrohungen müssen in abgestufter Form heraufgesetzt werden. Es nutzt nichts, einem milliardenschweren Großkonzern eine Ordnungsstrafe von 250.000 EUR aufzuerlegen, denn das zahlt er aus der Portokasse. Nein, die Ordnungsgelder müssen rauf bis zu 2-stelligen Millionenbeträgen und ferner müssen in besonders schweren Fällen auch Freiheitsstrafen gegen die betroffenen Rechtsstörer ausgesprochen werden können. So macht man das.
Aber ich habe es ja schon öfter mal gesagt: Der Staat hat aus ureigensten Interessen heraus nicht das geringste Interesse an der Durchsetzung des von ihm selbst kodifizierten Datenschutzrechts. Der Bürger hat nur eine Chance. Selbst wachsam zu sein und im Falle von Verstößen hefltige Schadensersatzforderungen öffendlichkeitswirksam einzufordern.
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Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
19.3.2008 von Lutz Ressmann.
Nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (siehe auch dieses Blog), kann es nicht überraschen, dass das BVG nunmehr auch eine Einstweilige Anordnung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Damit sind Teile des Gesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Daten dürfen bei den Providern zwar gespeichert werden, aber von den Ermittlern nur bei besonders schweren Straftaten abgerufen werden. Die Beschwerde von mehr als 30.000 Bürgern gegen dieses die Grundrechte massiv beeinträchtigenden Gesetzes zeigt also bereits erste Wirkungen. Solche Eilanträge vor dem BVR gehen nur selten durch.
Die Formulierungen des Gerichts, wie “den Betroffenen können Nachteile von ganz erheblichem Gewicht” drohen, lassen vor allem vor dem Hintergrund der letzen Urteile erwarten, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in wesentlichen Teilen oder sogar ganz gekippt wird. Da es ein europäisches Gesetz ist, wird Deutschland wohl auch mit der EU in Konflikt geraten. Das Gericht scheint sich darum nicht zu scheren, und das ist gut so! Ich kann nur laut Beifall klatschen: Das BVG spricht z.B. sensationell gute Urteile zum Schutz der Bürgerrechte!
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Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung
11.3.2008 von Lutz Ressmann.
Wie vermutet, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr auch die in einigen Bundesländern durchgeführte automatische Erfassung von Autokennzeichen für unzulässig erklärt. Wiederum ein Tag für den Datenschutz! Und nicht nur das: Die um sich greifenden Totalüberwachungen bringen meist nichts, sind aber recht teuer. Die überwachten Schäfchen, sprich Steuerzahler müssen diesen Irrsinn auch noch finanzieren. Das BVG hat damit also auch eine Kostenbremse gezogen. Auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung wird das hoffentlich bald der Fall sein.
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Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
27.2.2008 von Lutz Ressmann.
Wie angekündigt, hat das BVG jetzt das Urteil in Sachen Onlinedurchsuchung in NRW gesprochen. Es wird nicht nur in dieser Sache wegweisend sein.
Computer dürfen mit Spionageprogrammen nur dann durchsucht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter”, wie Menschenleben oder Bestand des Staates auf dem Spiel stehen. Die Onlinedurchsuchung wird also strengen Auflagen unterworfen. Das entsprechdende NRW-Gesetz erklärte das BVG aufgrund zahlreicher Mängel für nichtig.
Das BVG ging noch weiter: Es entwickelte zudem ein neues “Grundrecht auf die Gewährleistung und Vertaulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne “weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen”.
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Onlinedurchsuchung NRW
24.2.2008 von Lutz Ressmann.
Mittwoch ist es soweit. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zulässigkeit der Onlinedurchsuchung in NRW. Und es sieht fast so aus, als bekäme die Landesregierung, die dieses Gesetz allen Ratschlägen zum trotz auf den Weg gebracht hat, einen gehörigen Dämpfer verpaßt. Das Urteil wird uns auch den Weg weisen, wie es in Sachen Vorratesdatenspeicherung ausgeht, die als noch bedenklicher einzustufen ist. Ich hab´s doch gesagt, jetzt wird es richtig spannend …
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Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
15.2.2008 von Lutz Ressmann.
Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, im März 2008 über die Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu wollen. Gleichsam wird es auch über die in einigen Bundeslädern praktizierte Erfassung von Autokennzeichen entscheiden.
Im März wird es also richtig spannend, jedenfalls für alle, denen an der Wahrung der Bürgerrechte gelegen ist. Das BVG wird in dieser, wie auch vielen anderen Sachen, wegweisende Urteile sprechen, die zeigen, wohin die Reise gehen wird. Warten wir´s ab.
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