Sie befinden sich aktuell in den Archiven des Blogs www.infodatenschutzblog.com für Februar, 2008.
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- IT-Sicherheit (1)
- Selbstdatenschutz (1)
- 31.5.2008: BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
- 19.3.2008: Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
- 11.3.2008: Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung
- 27.2.2008: Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
- 24.2.2008: Onlinedurchsuchung NRW
- 15.2.2008: Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
- 5.2.2008: Reputation Defender
- 29.1.2008: Redesign www.lressmann.de
- 15.1.2008: Link zur Beschwerdeschrift "Vorratsdatenspeicherung" an das BVG
- 28.12.2007: Tja, der Horst
Archive für Februar 2008
Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
27.2.2008 von Lutz Ressmann.
Wie angekündigt, hat das BVG jetzt das Urteil in Sachen Onlinedurchsuchung in NRW gesprochen. Es wird nicht nur in dieser Sache wegweisend sein.
Computer dürfen mit Spionageprogrammen nur dann durchsucht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter”, wie Menschenleben oder Bestand des Staates auf dem Spiel stehen. Die Onlinedurchsuchung wird also strengen Auflagen unterworfen. Das entsprechdende NRW-Gesetz erklärte das BVG aufgrund zahlreicher Mängel für nichtig.
Das BVG ging noch weiter: Es entwickelte zudem ein neues “Grundrecht auf die Gewährleistung und Vertaulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne “weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen”.
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Onlinedurchsuchung NRW
24.2.2008 von Lutz Ressmann.
Mittwoch ist es soweit. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zulässigkeit der Onlinedurchsuchung in NRW. Und es sieht fast so aus, als bekäme die Landesregierung, die dieses Gesetz allen Ratschlägen zum trotz auf den Weg gebracht hat, einen gehörigen Dämpfer verpaßt. Das Urteil wird uns auch den Weg weisen, wie es in Sachen Vorratesdatenspeicherung ausgeht, die als noch bedenklicher einzustufen ist. Ich hab´s doch gesagt, jetzt wird es richtig spannend …
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Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
15.2.2008 von Lutz Ressmann.
Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, im März 2008 über die Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu wollen. Gleichsam wird es auch über die in einigen Bundeslädern praktizierte Erfassung von Autokennzeichen entscheiden.
Im März wird es also richtig spannend, jedenfalls für alle, denen an der Wahrung der Bürgerrechte gelegen ist. Das BVG wird in dieser, wie auch vielen anderen Sachen, wegweisende Urteile sprechen, die zeigen, wohin die Reise gehen wird. Warten wir´s ab.
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Reputation Defender
5.2.2008 von Lutz Ressmann.
Das leidige Thema Datenschutz ist aktueller den je. Wer aufmerksam die Medien verfolgt, wird wahrgenommen haben, dass die Politik dabei ist, ein wesentliches Element des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates auszuhöhlen, am besten ganz abzuschaffen: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Selbst die Unschuldsvermutung ist nicht mehr heilig. Alle Bürger total zu kontrollieren und unter Generalverdacht zu stellen ist das Ziel. Deutlicher kann es nicht mehr werden. Ich fürchte, der Zug ist bereits abgefahren, in spätestens 20 Jahren höre ich schon wieder viele sagen: Wir haben ja nichts gewußt! Schämt euch!
Das ist auch der Grund, warum auch Private Organisationen und Unternehmen, den Datenschutz weitgehend vernachlässigen. Sie werden kaum kontrolliert. Der Staat steckt kaum Energie in die Durchsetzung des Datenschutzrechts. Es ist klar warum. Er würde seine überwachungsstaatlichen Bestrebungen selbst untergraben, vor allem, wenn er gegen die um sich greifende Vorratsdatenspeicherung zu Felde ziehen würde. Vielen Bürgern ist in diesem Zusammenhang gar nicht bewußt, dass sie sich im Grunde selbst belasten, wenn sie beispielsweise eine Kundenkarte benutzen. Jede Transaktion wird aufgezeichnet und jahrelang gespeichert. Datenbestände werden miteinander verknüpft und personenbezogene Profile geschaffen. Die Unternehmen, die solche Datenbestände aufbauen, wissen mehr über eine bestimmte Person, als die Person selbst.
Beispiel gefällig? Wo waren sie am 4.01.2006? Ich helfe gerne weiter. Sie waren morgens um 7.24 an der Tankstelle Ihres Vertrauens, und haben dort 46,48 Liter Super getankt und gleich noch eine Stange Zigaretten und 1 Falsche Wodka mitgenommen. Bezahlt haben sie mit Kreditkarte. Um 12 haben Sie im Internet einen Kinderwagen für 30 EUR versteigert. Um 12:32 haben Sie in einer Kaufhauskantine ein Zigeunerschnitzel mit Pommes und Mayo verspeißt und dazu ein Bier getrunken. Diesmal haben Sie bar gezahlt. Um 13:10 haben Sie einen Lottoschein ausgefüllt. Um 19:02 waren Sie im Supermarkt Ihres Vertrauens einkaufen und zwar: 200g Salami, 500g Käse, 500g Butter, 1 Stangenbrot, 2 Steaks, 1 Dose Pfeffer, 1 Flasche Ketchup, 1 Tube Remouladensoße, 1 TV Magazin, 2 Kisten Bier, 5 Tüten Chips sowie 4 Flaschen Brandy. Bezahlt haben Sie diesmal mit der EC-Karte.
So, und sie wollen mit mir um die Absenkung des Tarifs Ihrer Krankenversicherung debattieren? Sie sind ein Risiko mein Lieber, das können wir so nicht mehr versichern. Im Gegenteil, wenn überhaupt, dann muß Ihre Prämie rauf!
Stellen Sie sich einmal vor, Sie müßten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ein solches Gespräch führen. In den USA soll so etwas schon vorgekommen sein. Und stellen Sie sich einmal vor, Ihr Arbeitgeber erhält auch solche Daten und er reimt sich irgendwas zusammen, weil er Sie loswerden will. Ich bin sicher, kein normal denkender Mensch wäre begeistert davon. Aber wenn wir nicht aufpassen wie die Höllenhunde, dann werden wir schon bald dort sein.
Ich rate deshalb jedem, alle Kundenkarten abzugeben und ab und an mit Bargeld zu zahlen. Zudem ist inzwischen auch “googeln” Pflicht. Welche Informationen existieren über mich im Internet. Stehe ich dahinter oder nicht. Vor allem: Ist da jemand dabei, in meinem Namen Schindluder zu treiben oder meinen Ruf zu zerstören? And so on. Es hat sich im Umfeld dessen bereits eine neue Dienstleistung herausgebildet: Sie nennt sich “Reputation Defender”. Im Grunde ist das so etwas wie ein Informationsschleier oder Verteidiger des Rufes, den man extern zukaufen kann und dafür sorgt, dass man in genau dem Licht dasteht, wie man sich sehen möchte. Vielleicht kann man das auch als “Second Life für Fortgeschrittene” bezeichnen. Ich glaube, diese Dienstleistung hat durchaus Zukunft. Denn eine der ganz großen Gefahren gigantomanischer Datenhaltung besteht in der beliebigen Interpretation der Daten. Denn wenn man Profile erstellt, verfolgt man i.d.R. bestimmte Zwecke, vornehmlich die, die einem zum eigenen Vorteil gereichen. Also wird man den anderen immer in die defensive Rolle drängen. Deshalb sollte man alles daran setzen, vorbereitet zu sein. Denn in dieser total vernetzten Welt kann man sich schließlich nicht ganz verstecken.
Datenschutz ist also auch Schutz vor sich selbst. Man kann einiges tun, um dem Staat sowie bestimmten Organisationen nicht vollends ausgeliefert zu sein. Dazu zählt auch, die persönliche Freiheit aktiv zu verteidigen z.B. durch juristische Verfahren. Wenn´s jeder macht, sind die Zerstörer der Freiheit bald am Ende. Ein entsprechendes politisches Engagement ist sicher ebenfalls zielführend.
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