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Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
Dieser Eintrag stammt von Lutz Ressmann Am 15.2.2008 @ 12:21 In Datenschutz | Keine Kommentare
Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, im März 2008 über die Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu wollen. Gleichsam wird es auch über die in einigen Bundeslädern praktizierte Erfassung von Autokennzeichen entscheiden.
Im März wird es also richtig spannend, jedenfalls für alle, denen an der Wahrung der Bürgerrechte gelegen ist. Das BVG wird in dieser, wie auch vielen anderen Sachen, wegweisende Urteile sprechen, die zeigen, wohin die Reise gehen wird. Warten wir´s ab.
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