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Onlinedurchsuchung NRW

Dieser Eintrag stammt von Lutz Ressmann Am 24.2.2008 @ 13:30 In Datenschutz | Keine Kommentare

Mittwoch ist es soweit. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zulässigkeit der Onlinedurchsuchung in NRW. Und es sieht fast so aus, als bekäme die Landesregierung, die dieses Gesetz allen Ratschlägen zum trotz auf den Weg gebracht hat, einen gehörigen Dämpfer verpaßt. Das Urteil wird uns auch den Weg weisen, wie es in Sachen Vorratesdatenspeicherung ausgeht, die als noch bedenklicher einzustufen ist. Ich hab´s doch gesagt, jetzt wird es richtig spannend …


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