- Datenschutz (21)
- Dies&Das (11)
- IT-Sicherheit (1)
- Selbstdatenschutz (1)
- 3.3.2010: Vorratsdatenspeicherung ade!
- 17.2.2010: Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
- 2.2.2010: Gratis-Report: Die Tricks der Projektvermittler und Agenturen
- 9.1.2010: Privatsphären-Fundamentalist
- 30.12.2009: Angst essen Seele auf!
- 16.10.2009: Was tun, bei unberechtigter Forderung?
- 9.10.2009: E-Book: Erfolgreiche Akquise für Freiberufler - 101 Ideen & Tipps
- 9.9.2009: Reinhard Mey - Sei wachsam (live)
- 12.8.2009: Ankündingung E-Book für Freibrufler
- 26.5.2009: Es ist vollbracht!
Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
Wie angekündigt, hat das BVG jetzt das Urteil in Sachen Onlinedurchsuchung in NRW gesprochen. Es wird nicht nur in dieser Sache wegweisend sein.
Computer dürfen mit Spionageprogrammen nur dann durchsucht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter”, wie Menschenleben oder Bestand des Staates auf dem Spiel stehen. Die Onlinedurchsuchung wird also strengen Auflagen unterworfen. Das entsprechdende NRW-Gesetz erklärte das BVG aufgrund zahlreicher Mängel für nichtig.
Das BVG ging noch weiter: Es entwickelte zudem ein neues “Grundrecht auf die Gewährleistung und Vertaulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne “weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen”.