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Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
Dieser Eintrag stammt von Lutz Ressmann Am 27.2.2008 @ 12:46 In Datenschutz | Keine Kommentare
Wie angekündigt, hat das BVG jetzt das Urteil in Sachen Onlinedurchsuchung in NRW gesprochen. Es wird nicht nur in dieser Sache wegweisend sein.
Computer dürfen mit Spionageprogrammen nur dann durchsucht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter”, wie Menschenleben oder Bestand des Staates auf dem Spiel stehen. Die Onlinedurchsuchung wird also strengen Auflagen unterworfen. Das entsprechdende NRW-Gesetz erklärte das BVG aufgrund zahlreicher Mängel für nichtig.
Das BVG ging noch weiter: Es entwickelte zudem ein neues “Grundrecht auf die Gewährleistung und Vertaulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne “weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen”.
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