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Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung

Dieser Eintrag stammt von Lutz Ressmann Am 11.3.2008 @ 16:31 In Datenschutz | Keine Kommentare

Wie vermutet, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr auch die in einigen Bundesländern durchgeführte automatische Erfassung von Autokennzeichen für unzulässig erklärt. Wiederum ein Tag für den Datenschutz! Und nicht nur das: Die um sich greifenden Totalüberwachungen bringen meist nichts, sind aber recht teuer. Die überwachten Schäfchen, sprich Steuerzahler müssen diesen Irrsinn auch noch finanzieren. Das BVG hat damit also auch eine Kostenbremse gezogen. Auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung wird das hoffentlich bald der Fall sein.


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