Sie befinden sich aktuell in den www.infodatenschutzblog.com Blog-Archiven für den folgenden Tag 31.5.2008.
- Datenschutz (23)
- Dies&Das (13)
- Gutachter (1)
- In eigener Sache (1)
- IT-Sicherheit (1)
- Selbstdatenschutz (1)
- 26.10.2011: "Gefällt mir nicht": Bärendienst - Datenschutz
- 9.9.2011: E-Call - Segen oder Fluch?
- 8.6.2011: Info: Neue Mitgliedschaften
- 14.4.2011: EDV/IT- & Bewertungssachverständiger (Gutachter)
- 29.12.2010: Nicht mehr im BvD!
- 5.12.2010: Wo isser denn, ...
- 3.3.2010: Vorratsdatenspeicherung ade!
- 17.2.2010: Die Büchse der Pandora ist geöffnet!
- 2.2.2010: Gratis-Report: Die Tricks der Projektvermittler und Agenturen
- 9.1.2010: Privatsphären-Fundamentalist
Archive für 31.5.2008
BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
31.5.2008 von Lutz Ressmann.
Die Jüngsten, skandalösen Verstöße gegen jede datenbschutzrechtliche Regel machen eines deutlich: Ein Gesetz ohne nachhaltige Kontrolle und drakonische Strafen bingt nichts. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Gesetz. Es dürfte kaum ein Unternehmen oder eine Institution geben, die nicht gegen dieses Gesetz verstößt. Mit irgendwelchen Apellen oder Kungelrunden kommt man da nicht weiter. Nur schweres Geschütz kann hier Abhilfe schaffen.
Wenn die Datenschutzbehörden, namentlich die jeweilen Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzbeauftragen nicht mehr Durchgiffsrechte und mehr Ressourcen erhalten, um die Einhaltung des Gesetzes auch nachhaltig kontrollieren zu können (z.B. durch regelmäßige Prüfung, ähnlich wie eine Steuerprüfung), dann bleibt das BDSG ein Papiertiger. Schlimmer noch: dem Bürger bleiben verfassungsrechtliche Bestimmungen in Richtung informationelle Selbstbestimmung verwehrt. Im Grunde liegt hier ein weiterer, schwerwiegender Verfassungsbruch vor.
Auch die Strafandrohungen müssen in abgestufter Form heraufgesetzt werden. Es nutzt nichts, einem milliardenschweren Großkonzern eine Ordnungsstrafe von 250.000 EUR aufzuerlegen, denn das zahlt er aus der Portokasse. Nein, die Ordnungsgelder müssen rauf bis zu 2-stelligen Millionenbeträgen und ferner müssen in besonders schweren Fällen auch Freiheitsstrafen gegen die betroffenen Rechtsstörer ausgesprochen werden können. So macht man das.
Aber ich habe es ja schon öfter mal gesagt: Der Staat hat aus ureigensten Interessen heraus nicht das geringste Interesse an der Durchsetzung des von ihm selbst kodifizierten Datenschutzrechts. Der Bürger hat nur eine Chance. Selbst wachsam zu sein und im Falle von Verstößen hefltige Schadensersatzforderungen öffendlichkeitswirksam einzufordern.
Geschrieben in Datenschutz | Drucken | Keine Kommentare »