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- 31.5.2008: BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
- 19.3.2008: Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
- 11.3.2008: Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung
- 27.2.2008: Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
- 24.2.2008: Onlinedurchsuchung NRW
- 15.2.2008: Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
- 5.2.2008: Reputation Defender
- 29.1.2008: Redesign www.lressmann.de
- 15.1.2008: Link zur Beschwerdeschrift "Vorratsdatenspeicherung" an das BVG
- 28.12.2007: Tja, der Horst
Verfasser-Archiv
BDSG - Gesetz ohne Kontrolle
31.5.2008 von Lutz Ressmann.
Die Jüngsten, skandalösen Verstöße gegen jede datenbschutzrechtliche Regel machen eines deutlich: Ein Gesetz ohne nachhaltige Kontrolle und drakonische Strafen bingt nichts. Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein solches Gesetz. Es dürfte kaum ein Unternehmen oder eine Institution geben, die nicht gegen dieses Gesetz verstößt. Mit irgendwelchen Apellen oder Kungelrunden kommt man da nicht weiter. Nur schweres Geschütz kann hier Abhilfe schaffen.
Wenn die Datenschutzbehörden, namentlich die jeweilen Bundesdatenschutz- bzw. Landesdatenschutzbeauftragen nicht mehr Durchgiffsrechte und mehr Ressourcen erhalten, um die Einhaltung des Gesetzes auch nachhaltig kontrollieren zu können (z.B. durch regelmäßige Prüfung, ähnlich wie eine Steuerprüfung), dann bleibt das BDSG ein Papiertiger. Schlimmer noch: dem Bürger bleiben verfassungsrechtliche Bestimmungen in Richtung informationelle Selbstbestimmung verwehrt. Im Grunde liegt hier ein weiterer, schwerwiegender Verfassungsbruch vor.
Auch die Strafandrohungen müssen in abgestufter Form heraufgesetzt werden. Es nutzt nichts, einem milliardenschweren Großkonzern eine Ordnungsstrafe von 250.000 EUR aufzuerlegen, denn das zahlt er aus der Portokasse. Nein, die Ordnungsgelder müssen rauf bis zu 2-stelligen Millionenbeträgen und ferner müssen in besonders schweren Fällen auch Freiheitsstrafen gegen die betroffenen Rechtsstörer ausgesprochen werden können. So macht man das.
Aber ich habe es ja schon öfter mal gesagt: Der Staat hat aus ureigensten Interessen heraus nicht das geringste Interesse an der Durchsetzung des von ihm selbst kodifizierten Datenschutzrechts. Der Bürger hat nur eine Chance. Selbst wachsam zu sein und im Falle von Verstößen hefltige Schadensersatzforderungen öffendlichkeitswirksam einzufordern.
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Einstweilige Anordnung gegen Vorratsdatenspeicherung
19.3.2008 von Lutz Ressmann.
Nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts (siehe auch dieses Blog), kann es nicht überraschen, dass das BVG nunmehr auch eine Einstweilige Anordnung zum Gesetz der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen hat. Damit sind Teile des Gesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Daten dürfen bei den Providern zwar gespeichert werden, aber von den Ermittlern nur bei besonders schweren Straftaten abgerufen werden. Die Beschwerde von mehr als 30.000 Bürgern gegen dieses die Grundrechte massiv beeinträchtigenden Gesetzes zeigt also bereits erste Wirkungen. Solche Eilanträge vor dem BVR gehen nur selten durch.
Die Formulierungen des Gerichts, wie “den Betroffenen können Nachteile von ganz erheblichem Gewicht” drohen, lassen vor allem vor dem Hintergrund der letzen Urteile erwarten, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in wesentlichen Teilen oder sogar ganz gekippt wird. Da es ein europäisches Gesetz ist, wird Deutschland wohl auch mit der EU in Konflikt geraten. Das Gericht scheint sich darum nicht zu scheren, und das ist gut so! Ich kann nur laut Beifall klatschen: Das BVG spricht z.B. sensationell gute Urteile zum Schutz der Bürgerrechte!
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Verfassungsgericht stoppt automatische Kennzeichenerfassung
11.3.2008 von Lutz Ressmann.
Wie vermutet, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr auch die in einigen Bundesländern durchgeführte automatische Erfassung von Autokennzeichen für unzulässig erklärt. Wiederum ein Tag für den Datenschutz! Und nicht nur das: Die um sich greifenden Totalüberwachungen bringen meist nichts, sind aber recht teuer. Die überwachten Schäfchen, sprich Steuerzahler müssen diesen Irrsinn auch noch finanzieren. Das BVG hat damit also auch eine Kostenbremse gezogen. Auch in Sachen Vorratsdatenspeicherung wird das hoffentlich bald der Fall sein.
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Urteil zur Onlinedurchsuchung NRW
27.2.2008 von Lutz Ressmann.
Wie angekündigt, hat das BVG jetzt das Urteil in Sachen Onlinedurchsuchung in NRW gesprochen. Es wird nicht nur in dieser Sache wegweisend sein.
Computer dürfen mit Spionageprogrammen nur dann durchsucht werden, wenn “überragend wichtige Rechtsgüter”, wie Menschenleben oder Bestand des Staates auf dem Spiel stehen. Die Onlinedurchsuchung wird also strengen Auflagen unterworfen. Das entsprechdende NRW-Gesetz erklärte das BVG aufgrund zahlreicher Mängel für nichtig.
Das BVG ging noch weiter: Es entwickelte zudem ein neues “Grundrecht auf die Gewährleistung und Vertaulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme”.
Dieses Recht auf den Schutz vor Datenausforschung durch den Staat ist laut Urteil nötig, weil die Nutzung von informationstechnischen Systemen heute für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Bürger von zentraler Bedeutung geworden ist. Eine Überwachung dieser Systeme und die Auswertung der darauf gespeicherten Daten könne “weit reichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers bis hin zur Profilbildung ermöglichen”.
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Onlinedurchsuchung NRW
24.2.2008 von Lutz Ressmann.
Mittwoch ist es soweit. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zulässigkeit der Onlinedurchsuchung in NRW. Und es sieht fast so aus, als bekäme die Landesregierung, die dieses Gesetz allen Ratschlägen zum trotz auf den Weg gebracht hat, einen gehörigen Dämpfer verpaßt. Das Urteil wird uns auch den Weg weisen, wie es in Sachen Vorratesdatenspeicherung ausgeht, die als noch bedenklicher einzustufen ist. Ich hab´s doch gesagt, jetzt wird es richtig spannend …
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Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008
15.2.2008 von Lutz Ressmann.
Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, im März 2008 über die Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu wollen. Gleichsam wird es auch über die in einigen Bundeslädern praktizierte Erfassung von Autokennzeichen entscheiden.
Im März wird es also richtig spannend, jedenfalls für alle, denen an der Wahrung der Bürgerrechte gelegen ist. Das BVG wird in dieser, wie auch vielen anderen Sachen, wegweisende Urteile sprechen, die zeigen, wohin die Reise gehen wird. Warten wir´s ab.
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Reputation Defender
5.2.2008 von Lutz Ressmann.
Das leidige Thema Datenschutz ist aktueller den je. Wer aufmerksam die Medien verfolgt, wird wahrgenommen haben, dass die Politik dabei ist, ein wesentliches Element des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates auszuhöhlen, am besten ganz abzuschaffen: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Selbst die Unschuldsvermutung ist nicht mehr heilig. Alle Bürger total zu kontrollieren und unter Generalverdacht zu stellen ist das Ziel. Deutlicher kann es nicht mehr werden. Ich fürchte, der Zug ist bereits abgefahren, in spätestens 20 Jahren höre ich schon wieder viele sagen: Wir haben ja nichts gewußt! Schämt euch!
Das ist auch der Grund, warum auch Private Organisationen und Unternehmen, den Datenschutz weitgehend vernachlässigen. Sie werden kaum kontrolliert. Der Staat steckt kaum Energie in die Durchsetzung des Datenschutzrechts. Es ist klar warum. Er würde seine überwachungsstaatlichen Bestrebungen selbst untergraben, vor allem, wenn er gegen die um sich greifende Vorratsdatenspeicherung zu Felde ziehen würde. Vielen Bürgern ist in diesem Zusammenhang gar nicht bewußt, dass sie sich im Grunde selbst belasten, wenn sie beispielsweise eine Kundenkarte benutzen. Jede Transaktion wird aufgezeichnet und jahrelang gespeichert. Datenbestände werden miteinander verknüpft und personenbezogene Profile geschaffen. Die Unternehmen, die solche Datenbestände aufbauen, wissen mehr über eine bestimmte Person, als die Person selbst.
Beispiel gefällig? Wo waren sie am 4.01.2006? Ich helfe gerne weiter. Sie waren morgens um 7.24 an der Tankstelle Ihres Vertrauens, und haben dort 46,48 Liter Super getankt und gleich noch eine Stange Zigaretten und 1 Falsche Wodka mitgenommen. Bezahlt haben sie mit Kreditkarte. Um 12 haben Sie im Internet einen Kinderwagen für 30 EUR versteigert. Um 12:32 haben Sie in einer Kaufhauskantine ein Zigeunerschnitzel mit Pommes und Mayo verspeißt und dazu ein Bier getrunken. Diesmal haben Sie bar gezahlt. Um 13:10 haben Sie einen Lottoschein ausgefüllt. Um 19:02 waren Sie im Supermarkt Ihres Vertrauens einkaufen und zwar: 200g Salami, 500g Käse, 500g Butter, 1 Stangenbrot, 2 Steaks, 1 Dose Pfeffer, 1 Flasche Ketchup, 1 Tube Remouladensoße, 1 TV Magazin, 2 Kisten Bier, 5 Tüten Chips sowie 4 Flaschen Brandy. Bezahlt haben Sie diesmal mit der EC-Karte.
So, und sie wollen mit mir um die Absenkung des Tarifs Ihrer Krankenversicherung debattieren? Sie sind ein Risiko mein Lieber, das können wir so nicht mehr versichern. Im Gegenteil, wenn überhaupt, dann muß Ihre Prämie rauf!
Stellen Sie sich einmal vor, Sie müßten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ein solches Gespräch führen. In den USA soll so etwas schon vorgekommen sein. Und stellen Sie sich einmal vor, Ihr Arbeitgeber erhält auch solche Daten und er reimt sich irgendwas zusammen, weil er Sie loswerden will. Ich bin sicher, kein normal denkender Mensch wäre begeistert davon. Aber wenn wir nicht aufpassen wie die Höllenhunde, dann werden wir schon bald dort sein.
Ich rate deshalb jedem, alle Kundenkarten abzugeben und ab und an mit Bargeld zu zahlen. Zudem ist inzwischen auch “googeln” Pflicht. Welche Informationen existieren über mich im Internet. Stehe ich dahinter oder nicht. Vor allem: Ist da jemand dabei, in meinem Namen Schindluder zu treiben oder meinen Ruf zu zerstören? And so on. Es hat sich im Umfeld dessen bereits eine neue Dienstleistung herausgebildet: Sie nennt sich “Reputation Defender”. Im Grunde ist das so etwas wie ein Informationsschleier oder Verteidiger des Rufes, den man extern zukaufen kann und dafür sorgt, dass man in genau dem Licht dasteht, wie man sich sehen möchte. Vielleicht kann man das auch als “Second Life für Fortgeschrittene” bezeichnen. Ich glaube, diese Dienstleistung hat durchaus Zukunft. Denn eine der ganz großen Gefahren gigantomanischer Datenhaltung besteht in der beliebigen Interpretation der Daten. Denn wenn man Profile erstellt, verfolgt man i.d.R. bestimmte Zwecke, vornehmlich die, die einem zum eigenen Vorteil gereichen. Also wird man den anderen immer in die defensive Rolle drängen. Deshalb sollte man alles daran setzen, vorbereitet zu sein. Denn in dieser total vernetzten Welt kann man sich schließlich nicht ganz verstecken.
Datenschutz ist also auch Schutz vor sich selbst. Man kann einiges tun, um dem Staat sowie bestimmten Organisationen nicht vollends ausgeliefert zu sein. Dazu zählt auch, die persönliche Freiheit aktiv zu verteidigen z.B. durch juristische Verfahren. Wenn´s jeder macht, sind die Zerstörer der Freiheit bald am Ende. Ein entsprechendes politisches Engagement ist sicher ebenfalls zielführend.
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Redesign www.lressmann.de
29.1.2008 von Lutz Ressmann.
In eigener Sache:
Meine Webseite www.lressmann.de habe ich nunmehr ebenfalls an das neue Design angepaßt. Dies war schon lange überfällig. Ich bin froh, dass ich es nun endlich erledigt habe.
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Link zur Beschwerdeschrift “Vorratsdatenspeicherung” an das BVG
15.1.2008 von Lutz Ressmann.
Wie angekündigt, hat der Arbeitskreis “Vorratsdatenspeicherung” nunmehr Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz eingelegt. Hier der Link zur Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises “Vorratesdatenspeicherung” (PDF).
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Tja, der Horst
28.12.2007 von Lutz Ressmann.
Nun ist also auch Horst Köhler unser Bundespräsident eingeknickt: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist “ausgefertigt” und geht damit Anfang 2008 erst mal auf den Weg. Diverse andere Gesetzesvorhaben hatte er in der Vergangenheit noch gestoppt, jetzt ist er wohl etwas müde geworden, die Gesetzesbürokratie hat ihn offenbar zerschlissen und er hat nicht mehr den Mut zu sagen: Nicht verfassungskonform! Es kommen schwere Zeiten auf uns zu, Bürgerrechte sind z.Z. nur noch reine Lippenbekenntnisse, leider wohl auch bei den Bürgern selbst.
Ich fordere hiermit das Verfassungsgericht (nicht nur in dieser Frage) auf: Ziehen Sie die Reißleine und stoppen Sie die Erosion des Rechtsstaates! Mit dem Stopp der Vorratesdatenspeicherung können Sie einen guten Anfang manchen!
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