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Archiv der Kategorie Datenschutz
Blockwartmentalität greift um sich!
7.12.2007 von Lutz Ressmann.
Nach dem neuerlichen Fall von Kindstötung in Deutschland kochen die Wogen mal wieder ziemlich hoch. Das war nicht anders zu erwarten. Und schon kommt wieder die immer mehr um sich greifende Blockwartmentalität hoch: “Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung sonst Jugendamt in jeder Familie!” Doch was heißt das eigentlich?
Es heißt Verfassungsbruch, nichts anderes. Wo kommen wir denn dahin, jedesmal, wenn psychisch Gestörte oder überforderte Eltern ihre Kinder verwarlosen lassen oder quälen, gleich alle anderen Eltern auf die Pelle zu rücken und unter Generalverdacht zu stellen? Wenn vielleicht 1 % der Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen, kann man doch die übrigen 99 % nicht pauschal auf die gleiche Stufe stellen. Doch aufgemerkt, in Deutschland scheint z.Z. fast alles möglich zu sein. Ich rate deshalb allen Eltern, die möglicherweise demnächst mit diesem und ähnlichen Ansinnen konfrontiert werden, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen bzw. direkt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Wenn der Staat ohne Tatververdacht derartig in die Privatsphäre der Familien eindringt, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass das Verfassungsgericht dem Treiben ein schnelles Ende setzt.
Und noch etwas. Solche Vorhaben haben schwere gesellschaftliche Auswirkungen, hin zum Negativen. Es leistest der Schnüffelei, Jeder gegen Jeden Vorschub, schafft Mißtrauen immer und überlall. Zudem ist der bürokratische Aufwand gewaltig, der nicht zuletzt von allen finanziert werden muß. Und ist eine solche Maschine erst mal in Gang gesetzt, wird sie sich weiter ausdehnen, auch in Bereiche, die nichts mit dem ursprünglichen Ansatz zu tun haben. Warum nicht auch Frauen zur staatlich verordneten und kontrollierten Vorsorgeuntersuchung. Werden nicht auch einige wenige Frauen von ihren Männern mitunter etwas grob behandelt? Ich höre schon die ersten Tierschutzorganisationen nach dem Staat rufen, bloß weil ein kleiner Racker sein Meerschweinchen etwas vernachlässigt. Usw. usw.
Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht! Denk ich an Deutschland am Tag, so bin ich langsam aber sicher um meine sprichwörtlich Gute Laune gebracht. Liebe Freunde, machen wir uns nichts vor, es ist sehr schlimm um uns bestellt.
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Vorratsdatenspeicherung: Sie haben es getan!
10.11.2007 von Lutz Ressmann.
Ja tatsächlich. Völlig unbereindruckt von den berechtigten Einwänden und Protesten hat der Deutsche Bundestag mit Stimmen aus der großen Koalition, die nun immer unheimlicher wird (unsympatisch ist sie mir schon länger) ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das ist ein Riesenskandal, da damit die Achsen des Rechtsstaates in eine Richtung verschoben werden, in der sie niemand wirklich haben will. Dabei ist die Vorratsdatenspeicherung eindeutig verfassungswidrig und so werden wieder einmal die Gerichte dem Staat die Zähne ziehen müssen.
Es wird, wie es aussieht, eine der größten Verfassungsklagen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und sie hat Aussicht auf Erfolg. Das Verfassungsgericht wird hoffentlich nicht sein bisheriges “Volkszählungsurteil” aus dem Jahre 1987, bei dem es ganz klar aus dem Grundgesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitete, rückgängig machen. Hier findet man Näheres dazu: “http://www.infodatenschutz.com/datenschutz/datenschutz.htm”><br
Ein Gesetz, dass ein ganzes Volk unter Generalverdacht stellt, zeugt von einem unvorstellbarem Mißtrauen der Regierenden gegenüber den eigenen Bürgern. Unter Volksvertretung verstehe ich etwas anderes. Ich kann nur hoffen, dass die Proteste nicht abebben und das Verfassungsgericht diesem (und weiteren Undingen) schnellstens ein Ende bereitet. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, ist in der Tat verschäft darüber nachzudenken, Deutschland ein für alle mal den Rücken zu kehren. Das Leben im Überwachungstaat ist jetzt schon kaum mehr zu ertragen, dann wird es sicher noch unangenehmer. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung wird dann auf indirektem Wege weiter eingeschränkt. Warten wir´s mal ab: Es ist Götzendämmerung!
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Dumping im Datenschutz …
6.10.2007 von Lutz Ressmann.
… führt zu höherem Haftungsrisiko. Geiz ist mitunter auch im Datenschutz offenbar geil, finden viele Unternehmer, “brauchen wir eh nicht so wirklich, deshalb nehmen wir den billigsten Anbieter”. Gemeint ist meist der Externe Datenschutzbeauftragte. Man kann zwar nicht pauschal sagen, wie teuer der Datenschutz im Unternehmen sein muss, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten (hängt insbesondere von der Komplexität der Prozesse und der Betriebsgröße ab), aber was mir da teilweise zu Ohren kommt und auch in den Verbänden heiß diskutiert wird, schlägt dem Faß mitunter den Boden aus. Im Markt tummeln sich einige schwarze Schafe, um´s mal vorsichtig auszudücken, die lassen sich für 2 EUR pro Monat zum Externen Datenschutzbeauftragten bestellen (natürlich pauschal ohne Arbeitseinsatz). Es gibt dann bestenfalls einige Standard Blättchen/Checklisten und das war´s dann.
Das hat mit seriöser Beratung nun mal gar nichts zu tun! Zugegeben, das ist ein Extrembeispiel, aber auch einige Angebote, die preislich etwas höher liegen, sind kein Stück seriöser. Wichtig ist in diesem Zusammenhang herauszustellen, dass sich durch diese Praxis nicht nur das Haftungsrisiko desjenigen erhöht, der sich zu diesen Konditionen zum Externen Datenschutzbeauftragten bestellen läßt, sondern auch das der “Verantwortlichen Stelle”, sprich, der Geschäftsführung. Sollten nämlich Unregelmäßigkeiten festgestellt werden und, schlimmer noch, Betroffene zu Schaden kommen, dann wird auf jeden Fall zunächst die Verantwortliche Stelle in die Pflicht genommen. Wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass die Verantwortliche Stelle schon bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten nur aufs Geld, nicht aber auf die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus geschaut hat, wird sie schon von allein daher voll in die Haftung laufen. Das bedeutet dann nicht nur hohe Ordnungsgelder, sondern zusätzlich Schadensersatzforderungen seitens der Betroffenen, die auch immer höher werden. Im Verfahren wird meist ein Gutachter bestellt, der die Schlampigkeit schnell feststellen wird. Da dieser i.d.R. selbst als Datenschutzbeauftragter tätig sein wird, kann man sich leicht ausmalen, dass es eng werden könnte für die Verantwortliche Stelle …
Nur, dass wird mal drüber gesprochen haben.
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Sind Datenschutzbeauftragte Sicherheitsfanatiker?
23.9.2007 von Lutz Ressmann.
In der Politik haben die Sicherheitsfanatiker ja zur Zeit Hochkonjunktur. Doch wie sieht es mit den Datenschutzbeauftragten selbst aus, insbesondere den betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Sie schimpfen zwar nicht selten über die laxe Datenschutzmoral des Staates und der Unternehmen, sie selbst wollen aber doch Sicherheitsstandards ständig auf ein höheres Niveau heben.
Nun, das ist nur bedingt richtig. Der Datenschutzbeauftragte will in 1. Line die jeweils betroffene Organisation auf ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) heben. Genau: Er soll darauf hinwirken dieses Datenschutzniveau zu erreichen. Verantwortlich ist “die veratwortliche Stelle”, also die jeweilige Organisationsleitung (das ist vielen leider immer noch nicht so ganz klar). Das ist seine Aufgabe. Dabei wird er i.d.R. maßvoll vorgehen, weil er die Abläufe innerhalb der Organisation nicht gefährden will und zudem den dazu zu betreibenden Aufwand, ohne den es nun mal nicht geht, in Grenzen halten. Das Prinzip der “Wirtschaftlichkeit” ist kein Fremdwort für ihn. Er weiß, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann und wird deshalb bestrebt sein, Verbesserungen nur dort anzustreben wo sie auch Sinn machen. Er käme nie auf die Idee, Mitarbeiter via “Online-Durchsuchung” überwachen zu wollen und damit quasi seine eigene Aufgabe zu kontakarieren. Auch dem Einsatz der Videoüberwachung steht er meist skeptisch gegenüber. Dort, wo sie wirklich Sinn macht, wird er sie jedoch beführworten, vorausgesetzt, alles läuft nach den Regeln des BDSG, was leider allzu häufig nicht der Fall ist.
Der Datenschutzbeauftragte ist also alles andere als ein Sicherheitsfanatiker. Im Gegenteil: Er hält die Sicherheitsfanatiker in Schach, er sichert die Grundrechte von Kunden, Mitarbeitern und allen Personen deren Daten in diesen Organisationen verarbeitet werden. Das ist eine Syssiphus-Aufgabe, bei der man freilich auch mal aneckt. Im Datenschutz laufen so viele unterschiedliche Interessen zusammen, dass Konflikt geradezu vorprogrammiert ist.
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Privatsphäre: Wozu ist die eigentlich gut?
11.9.2007 von Lutz Ressmann.
Wir Datenschützer sprechen ja immer gerne von “Informationeller Selbstbestimmung” und dem “Recht auf Privatsphäre”. Doch wozu ist die eigentlich gut?
Das Recht auf Privatsphäre ist ein grundgesetzlich verankertes Rechtsgut. Dafür wurde lange gestritten. Das wird immer gerne vergessen. Das Vorhandensein von Privatsphäre erfüllt eine wichtige Funktion im demokratischen Rechtsstaat. Würde man diese Sphäre nämlich nicht achten, würden sich die Menschen aus Angst vor Repressalien nämlich nicht so verhalten, wie sie es tun, wenn diese Sphäre gegeben wäre. Sie würden nicht mehr frei miteinander kommunizieren, alles würde wenn überhaupt “hinter vorgehaltener Hand” im Geheimen besprochen, das Mißtrauen wäre viel größer, kurz: Das menschliche Zusammenleben wäre erheblich gestört. Von freier, demokratischer Gesellschaftsordnung und Rechtsstaat könnte man dann sicher nicht reden.
Das also ist der Grund, warum wir uns so sehr für die Privatsphäre einsetzen. Und der Bürger sollte sich sets überlegen, ob er diese für weniger als ein Linsengericht auf´s Spiel setzt.
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www.infodatenschutzblog.com
7.9.2007 von Lutz Ressmann.
Hallo liebe Internetgemeinde und Leser von www.lressmann.de. Ich habe mein Versprechen also nun wahr gemacht und meine Ambitionen bezüglich Datenschutz & IT-Sicherheit auf eine weitere Internetpräsenz www.infodatenschutz.com ausgelagert. Dazu gehört auch das Beschreiten neuer Wege. Dieses Blog ist ein neuer Weg. Dafür wird es hier erstmal keinen Newsletter geben.
Daneben ist dieses Projekt auch als “Internet-Marketing-Projekt” aufzufassen. Ich werde auch hier einige Dinge neu ausprobieren. Insofern sind alle meine Internet-Präsenzen als integriertes Web-Netzwerk aufzufassen.
Im Vordergrund dieses Blogs stehen Themen wie Datenschutz, Informationsfreiheit und IT-Sicherheit, auch und gerade im Zusammenhang mit ERP-Systemen von Softwareschmeiden wie SAP. Auch das Thema Selbstdatenschutz soll neben aktuellen und keineswegs erfreulichen Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft nicht zu kurz kommen. Das Blog hat für mich in 1. Linie informativen Charakter, wird aber zu von Zeit zu Zeit recht unbequeme und freche Beiträge leifern. Wer nicht schreit wird nicht gehört! Das war schon im Kindergarten so.
So wünsche ich allen Interessierten viel Spaß mit www.infodatenschutzblog.com!
Ihr
Lutz Ressmann
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