Archiv der Kategorie Datenschutz

Onlinedurchsuchung NRW

Mittwoch ist es soweit. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Zulässigkeit der Onlinedurchsuchung in NRW. Und es sieht fast so aus, als bekäme die Landesregierung, die dieses Gesetz allen Ratschlägen zum trotz auf den Weg gebracht hat, einen gehörigen Dämpfer verpaßt. Das Urteil wird uns auch den Weg weisen, wie es in Sachen Vorratesdatenspeicherung ausgeht, die als noch bedenklicher einzustufen ist. Ich hab´s doch gesagt, jetzt wird es richtig spannend …

Verfassungsgericht entscheidet Eilanträge im März 2008

Das Bundesverfassungsgericht gab bekannt, im März 2008 über die Eilanträge zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden zu wollen. Gleichsam wird es auch über die in einigen Bundeslädern praktizierte Erfassung von Autokennzeichen entscheiden.

Im März wird es also richtig spannend, jedenfalls für alle, denen an der Wahrung der Bürgerrechte gelegen ist. Das BVG wird in dieser, wie auch vielen anderen Sachen, wegweisende Urteile sprechen, die zeigen, wohin die Reise gehen wird. Warten wir´s ab.

Reputation Defender

Das leidige Thema Datenschutz ist aktueller den je. Wer aufmerksam die Medien verfolgt, wird wahrgenommen haben, dass die Politik dabei ist, ein wesentliches Element des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates auszuhöhlen, am besten ganz abzuschaffen: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Selbst die Unschuldsvermutung ist nicht mehr heilig. Alle Bürger total zu kontrollieren und unter Generalverdacht zu stellen ist das Ziel. Deutlicher kann es nicht mehr werden. Ich fürchte, der Zug ist bereits abgefahren, in spätestens 20 Jahren höre ich schon wieder viele sagen: Wir haben ja nichts gewußt! Schämt euch!

Das ist auch der Grund, warum auch Private Organisationen und Unternehmen, den Datenschutz weitgehend vernachlässigen. Sie werden kaum kontrolliert. Der Staat steckt kaum Energie in die Durchsetzung des Datenschutzrechts. Es ist klar warum. Er würde seine überwachungsstaatlichen Bestrebungen selbst untergraben, vor allem, wenn er gegen die um sich greifende Vorratsdatenspeicherung zu Felde ziehen würde. Vielen Bürgern ist in diesem Zusammenhang gar nicht bewußt, dass sie sich im Grunde selbst belasten, wenn sie beispielsweise eine Kundenkarte benutzen. Jede Transaktion wird aufgezeichnet und jahrelang gespeichert. Datenbestände werden miteinander verknüpft und personenbezogene Profile geschaffen. Die Unternehmen, die solche Datenbestände aufbauen, wissen mehr über eine bestimmte Person, als die Person selbst.

Beispiel gefällig? Wo waren sie am 4.01.2006? Ich helfe gerne weiter. Sie waren morgens um 7.24 an der Tankstelle Ihres Vertrauens, und haben dort 46,48 Liter Super getankt und gleich noch eine Stange Zigaretten und 1 Falsche Wodka mitgenommen. Bezahlt haben sie mit Kreditkarte. Um 12 haben Sie im Internet einen Kinderwagen für 30 EUR versteigert. Um 12:32 haben Sie in einer Kaufhauskantine ein Zigeunerschnitzel mit Pommes und Mayo verspeißt und dazu ein Bier getrunken. Diesmal haben Sie bar gezahlt. Um 13:10 haben Sie einen Lottoschein ausgefüllt. Um 19:02 waren Sie im Supermarkt Ihres Vertrauens einkaufen und zwar: 200g Salami, 500g Käse, 500g Butter, 1 Stangenbrot, 2 Steaks, 1 Dose Pfeffer, 1 Flasche Ketchup, 1 Tube Remouladensoße, 1 TV Magazin, 2 Kisten Bier, 5 Tüten Chips sowie 4 Flaschen Brandy. Bezahlt haben Sie diesmal mit der EC-Karte.

So, und sie wollen mit mir um die Absenkung des Tarifs Ihrer Krankenversicherung debattieren? Sie sind ein Risiko mein Lieber, das können wir so nicht mehr versichern. Im Gegenteil, wenn überhaupt, dann muß Ihre Prämie rauf!

Stellen Sie sich einmal vor, Sie müßten mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ein solches Gespräch führen. In den USA soll so etwas schon vorgekommen sein. Und stellen Sie sich einmal vor, Ihr Arbeitgeber erhält auch solche Daten und er reimt sich irgendwas zusammen, weil er Sie loswerden will. Ich bin sicher, kein normal denkender Mensch wäre begeistert davon. Aber wenn wir nicht aufpassen wie die Höllenhunde, dann werden wir schon bald dort sein.

Ich rate deshalb jedem, alle Kundenkarten abzugeben und ab und an mit Bargeld zu zahlen. Zudem ist inzwischen auch “googeln” Pflicht. Welche Informationen existieren über mich im Internet. Stehe ich dahinter oder nicht. Vor allem: Ist da jemand dabei, in meinem Namen Schindluder zu treiben oder meinen Ruf zu zerstören? And so on. Es hat sich im Umfeld dessen bereits eine neue Dienstleistung herausgebildet: Sie nennt sich “Reputation Defender”. Im Grunde ist das so etwas wie ein Informationsschleier oder Verteidiger des Rufes, den man extern zukaufen kann und dafür sorgt, dass man in genau dem Licht dasteht, wie man sich sehen möchte. Vielleicht kann man das auch als “Second Life für Fortgeschrittene” bezeichnen. Ich glaube, diese Dienstleistung hat durchaus Zukunft. Denn eine der ganz großen Gefahren gigantomanischer Datenhaltung besteht in der beliebigen Interpretation der Daten. Denn wenn man Profile erstellt, verfolgt man i.d.R. bestimmte Zwecke, vornehmlich die, die einem zum eigenen Vorteil gereichen. Also wird man den anderen immer in die defensive Rolle drängen. Deshalb sollte man alles daran setzen, vorbereitet zu sein. Denn in dieser total vernetzten Welt kann man sich schließlich nicht ganz verstecken.

Datenschutz ist also auch Schutz vor sich selbst. Man kann einiges tun, um dem Staat sowie bestimmten Organisationen nicht vollends ausgeliefert zu sein. Dazu zählt auch, die persönliche Freiheit aktiv zu verteidigen z.B. durch juristische Verfahren. Wenn´s jeder macht, sind die Zerstörer der Freiheit bald am Ende. Ein entsprechendes politisches Engagement ist sicher ebenfalls zielführend.

Link zur Beschwerdeschrift “Vorratsdatenspeicherung” an das BVG

Wie angekündigt, hat der Arbeitskreis “Vorratsdatenspeicherung” nunmehr Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz eingelegt. Hier der Link zur Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises “Vorratesdatenspeicherung” (PDF).

Link zur Bewerdeschrift

Tja, der Horst

Nun ist also auch Horst Köhler unser Bundespräsident eingeknickt: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist “ausgefertigt” und geht damit Anfang 2008 erst mal auf den Weg. Diverse andere Gesetzesvorhaben hatte er in der Vergangenheit noch gestoppt, jetzt ist er wohl etwas müde geworden, die Gesetzesbürokratie hat ihn offenbar zerschlissen und er hat nicht mehr den Mut zu sagen: Nicht verfassungskonform! Es kommen schwere Zeiten auf uns zu, Bürgerrechte sind z.Z. nur noch reine Lippenbekenntnisse, leider wohl auch bei den Bürgern selbst.

Ich fordere hiermit das Verfassungsgericht (nicht nur in dieser Frage) auf: Ziehen Sie die Reißleine und stoppen Sie die Erosion des Rechtsstaates! Mit dem Stopp der Vorratesdatenspeicherung können Sie einen guten Anfang manchen!

Blockwartmentalität greift um sich!

Nach dem neuerlichen Fall von Kindstötung in Deutschland kochen die Wogen mal wieder ziemlich hoch. Das war nicht anders zu erwarten. Und schon kommt wieder die immer mehr um sich greifende Blockwartmentalität hoch: “Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung sonst Jugendamt in jeder Familie!” Doch was heißt das eigentlich?

Es heißt Verfassungsbruch, nichts anderes. Wo kommen wir denn dahin, jedesmal, wenn psychisch Gestörte oder überforderte Eltern ihre Kinder verwarlosen lassen oder quälen, gleich alle anderen Eltern auf die Pelle zu rücken und unter Generalverdacht zu stellen? Wenn vielleicht 1 % der Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen, kann man doch die übrigen 99 % nicht pauschal auf die gleiche Stufe stellen. Doch aufgemerkt, in Deutschland scheint z.Z. fast alles möglich zu sein. Ich rate deshalb allen Eltern, die möglicherweise demnächst mit diesem und ähnlichen Ansinnen konfrontiert werden, es auf einen Prozeß ankommen zu lassen bzw. direkt Verfassungsbeschwerde einzulegen. Wenn der Staat ohne Tatververdacht derartig in die Privatsphäre der Familien eindringt, dann ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass das Verfassungsgericht dem Treiben ein schnelles Ende setzt.

Und noch etwas. Solche Vorhaben haben schwere gesellschaftliche Auswirkungen, hin zum Negativen. Es leistest der Schnüffelei, Jeder gegen Jeden Vorschub, schafft Mißtrauen immer und überlall. Zudem ist der bürokratische Aufwand gewaltig, der nicht zuletzt von allen finanziert werden muß. Und ist eine solche Maschine erst mal in Gang gesetzt, wird sie sich weiter ausdehnen, auch in Bereiche, die nichts mit dem ursprünglichen Ansatz zu tun haben. Warum nicht auch Frauen zur staatlich verordneten und kontrollierten Vorsorgeuntersuchung. Werden nicht auch einige wenige Frauen von ihren Männern mitunter etwas grob behandelt? Ich höre schon die ersten Tierschutzorganisationen nach dem Staat rufen, bloß weil ein kleiner Racker sein Meerschweinchen etwas vernachlässigt. Usw. usw.

Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht! Denk ich an Deutschland am Tag, so bin ich langsam aber sicher um meine sprichwörtlich Gute Laune gebracht. Liebe Freunde, machen wir uns nichts vor, es ist sehr schlimm um uns bestellt.

Vorratsdatenspeicherung: Sie haben es getan!

Ja tatsächlich. Völlig unbereindruckt von den berechtigten Einwänden und Protesten hat der Deutsche Bundestag mit Stimmen aus der großen Koalition, die nun immer unheimlicher wird (unsympatisch ist sie mir schon länger) ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das ist ein Riesenskandal, da damit die Achsen des Rechtsstaates in eine Richtung verschoben werden, in der sie niemand wirklich haben will. Dabei ist die Vorratsdatenspeicherung eindeutig verfassungswidrig und so werden wieder einmal die Gerichte dem Staat die Zähne ziehen müssen.
Es wird, wie es aussieht, eine der größten Verfassungsklagen in der Geschichte der Bundesrepublik. Und sie hat Aussicht auf Erfolg. Das Verfassungsgericht wird hoffentlich nicht sein bisheriges “Volkszählungsurteil” aus dem Jahre 1987, bei dem es ganz klar aus dem Grundgesetz das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitete, rückgängig machen. Hier findet man Näheres dazu: “http://www.infodatenschutz.com/datenschutz/datenschutz.htm”><br
Ein Gesetz, dass ein ganzes Volk unter Generalverdacht stellt, zeugt von einem unvorstellbarem Mißtrauen der Regierenden gegenüber den eigenen Bürgern. Unter Volksvertretung verstehe ich etwas anderes. Ich kann nur hoffen, dass die Proteste nicht abebben und das Verfassungsgericht diesem (und weiteren Undingen) schnellstens ein Ende bereitet. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, ist in der Tat verschäft darüber nachzudenken, Deutschland ein für alle mal den Rücken zu kehren. Das Leben im Überwachungstaat ist jetzt schon kaum mehr zu ertragen, dann wird es sicher noch unangenehmer. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung wird dann auf indirektem Wege weiter eingeschränkt. Warten wir´s mal ab: Es ist Götzendämmerung!

Dumping im Datenschutz …

… führt zu höherem Haftungsrisiko. Geiz ist mitunter auch im Datenschutz offenbar geil, finden viele Unternehmer, “brauchen wir eh nicht so wirklich, deshalb nehmen wir den billigsten Anbieter”. Gemeint ist meist der Externe Datenschutzbeauftragte. Man kann zwar nicht pauschal sagen, wie teuer der Datenschutz im Unternehmen sein muss, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten (hängt insbesondere von der Komplexität der Prozesse und der Betriebsgröße ab), aber was mir da teilweise zu Ohren kommt und auch in den Verbänden heiß diskutiert wird, schlägt dem Faß mitunter den Boden aus. Im Markt tummeln sich einige schwarze Schafe, um´s mal vorsichtig auszudücken, die lassen sich für 2 EUR pro Monat zum Externen Datenschutzbeauftragten bestellen (natürlich pauschal ohne Arbeitseinsatz). Es gibt dann bestenfalls einige Standard Blättchen/Checklisten und das war´s dann.

Das hat mit seriöser Beratung nun mal gar nichts zu tun! Zugegeben, das ist ein Extrembeispiel, aber auch einige Angebote, die preislich etwas höher liegen, sind kein Stück seriöser. Wichtig ist in diesem Zusammenhang herauszustellen, dass sich durch diese Praxis nicht nur das Haftungsrisiko desjenigen erhöht, der sich zu diesen Konditionen zum Externen Datenschutzbeauftragten bestellen läßt, sondern auch das der “Verantwortlichen Stelle”, sprich, der Geschäftsführung. Sollten nämlich Unregelmäßigkeiten festgestellt werden und, schlimmer noch, Betroffene zu Schaden kommen, dann wird auf jeden Fall zunächst die Verantwortliche Stelle in die Pflicht genommen. Wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass die Verantwortliche Stelle schon bei der Bestellung des Datenschutzbeauftragten nur aufs Geld, nicht aber auf die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus geschaut hat, wird sie schon von allein daher voll in die Haftung laufen. Das bedeutet dann nicht nur hohe Ordnungsgelder, sondern zusätzlich Schadensersatzforderungen seitens der Betroffenen, die auch immer höher werden. Im Verfahren wird meist ein Gutachter bestellt, der die Schlampigkeit schnell feststellen wird. Da dieser i.d.R. selbst als Datenschutzbeauftragter tätig sein wird, kann man sich leicht ausmalen, dass es eng werden könnte für die Verantwortliche Stelle …

Nur, dass wird mal drüber gesprochen haben.

Sind Datenschutzbeauftragte Sicherheitsfanatiker?

In der Politik haben die Sicherheitsfanatiker ja zur Zeit Hochkonjunktur. Doch wie sieht es mit den Datenschutzbeauftragten selbst aus, insbesondere den betrieblichen Datenschutzbeauftragten? Sie schimpfen zwar nicht selten über die laxe Datenschutzmoral des Staates und der Unternehmen, sie selbst wollen aber doch Sicherheitsstandards ständig auf ein höheres Niveau heben.

Nun, das ist nur bedingt richtig. Der Datenschutzbeauftragte will in 1. Line die jeweils betroffene Organisation auf ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) heben. Genau: Er soll darauf hinwirken dieses Datenschutzniveau zu erreichen. Verantwortlich ist “die veratwortliche Stelle”, also die jeweilige Organisationsleitung (das ist vielen leider immer noch nicht so ganz klar). Das ist seine Aufgabe. Dabei wird er i.d.R. maßvoll vorgehen, weil er die Abläufe innerhalb der Organisation nicht gefährden will und zudem den dazu zu betreibenden Aufwand, ohne den es nun mal nicht geht, in Grenzen halten. Das Prinzip der “Wirtschaftlichkeit” ist kein Fremdwort für ihn.  Er weiß, dass es absolute Sicherheit nicht geben kann und wird deshalb bestrebt sein, Verbesserungen nur dort anzustreben wo sie auch Sinn machen. Er käme nie auf die Idee, Mitarbeiter via “Online-Durchsuchung” überwachen zu wollen und damit quasi seine eigene Aufgabe zu kontakarieren. Auch dem Einsatz der Videoüberwachung steht er meist skeptisch gegenüber. Dort, wo sie wirklich Sinn macht, wird er sie jedoch beführworten, vorausgesetzt, alles läuft nach den Regeln des BDSG, was leider allzu häufig nicht der Fall ist.

Der Datenschutzbeauftragte ist also alles andere als ein Sicherheitsfanatiker. Im Gegenteil: Er hält die Sicherheitsfanatiker in Schach, er sichert die Grundrechte von Kunden, Mitarbeitern und allen Personen deren Daten in diesen Organisationen verarbeitet werden. Das ist eine Syssiphus-Aufgabe, bei der man freilich auch mal aneckt. Im Datenschutz laufen so viele unterschiedliche Interessen zusammen, dass Konflikt geradezu vorprogrammiert ist.

Privatsphäre: Wozu ist die eigentlich gut?

Wir Datenschützer sprechen ja immer gerne von “Informationeller Selbstbestimmung” und dem “Recht auf Privatsphäre”. Doch wozu ist die eigentlich gut?

Das Recht auf Privatsphäre ist ein grundgesetzlich verankertes Rechtsgut. Dafür wurde lange gestritten. Das wird immer gerne vergessen. Das Vorhandensein von Privatsphäre erfüllt eine wichtige Funktion im demokratischen Rechtsstaat. Würde man diese Sphäre nämlich nicht achten, würden sich die Menschen aus Angst vor Repressalien nämlich nicht so verhalten, wie sie es tun, wenn diese Sphäre gegeben wäre. Sie würden nicht mehr frei miteinander kommunizieren, alles würde wenn überhaupt “hinter vorgehaltener Hand” im Geheimen besprochen, das Mißtrauen wäre viel größer, kurz: Das menschliche Zusammenleben wäre erheblich gestört. Von freier, demokratischer Gesellschaftsordnung und Rechtsstaat könnte man dann sicher nicht reden.

Das also ist der Grund, warum wir uns so sehr für die Privatsphäre einsetzen. Und der Bürger sollte sich sets überlegen, ob er diese für weniger als ein Linsengericht auf´s Spiel setzt.